Zur Geschichte und den historischen Zusammenhängen

 

Nach Heinrichs I. Tode war Otto, sein ältester Sohn, zum König gewählt worden. In Aachen versammelten sich 936 die Fürsten zur feierlichen Krönung. Aber die Eintracht des festlichen Ereignisses täuschte. Manche der deutschen Fürsten hatten ihre frühere Selbständigkeit nicht vergessen. Sie nutzten die Gelegenheit des Thronwechsels, um ihre eigenen Ziele zu verfolgen. In Ottos jüngerem Bruder Heinrich, der selber gern König geworden wäre, fanden sie einen Bundesgenossen. So kam es zu einer Empörung gegen Otto, deren Führer neben dem Königsbruder Heinrich die Herzöge Eberhard von Franken und Giselbert von Lothringen waren. Als Eberhard und Giselbert im Feldzug gegen Otto bei Leutesdorf den Großteil ihres Heeres bereits über den Rhein geschickt hatten, weil sie dort, in der weiten Ebene des Neuwieder Beckens den Entscheidungskampf gegen den König austragen wollten, ereilte sie selbst, während sie noch auf dem rechten Rheinufer weilten, ihr Geschick. Königstreue Fürsten trafen mit ihrer Vorhut auf die kleine Schar der Empörer. In einem heftigen Kampf fiel Eberhard, während Giselbert bei dem Versuch, flüchtend den Rhein zu überqueren, ertrank. – Die Güter der Empörer wurden konfisziert, und Otto benutzte sie, um durch Schenkungen die Treugebliebenen zu belohnen oder sich andere zur Treue zu verpflichten. Durch solche innerpolitisch bestimmten Maßnahmen gewann Otto neue, zuverlässige Vasallen, insbesondere treu ergebene geistliche Fürsten. -In diesem Zusammenhang erhält die Urkunde über die Schenkung des Nonnenklosters ,,kescelenheim“ ihre Bedeutung.

 

Damit wird der Vorgang in die politischen Zeitereignisse eingeordnet, und dadurch, daß die Schenkung dem Erzbistum Magdeburg zugute kam, deutet sich gleichzeitig Ottos Bemühung um die Festigung des deutschen Ostens an. -Noch ein weiteres wird aus der Urkunde erkennbar: es muß doch eigenartig erscheinen, daß Kaiser Otto 1. darin von der ,,Herrschaft unseres geliebten Sohnes gleichen Namens, des Königs Otto“, spricht. Tatsache ist, daß Otto I. noch zu seinen Lebzeiten (961) seinen Sohn zum König krönen lässt. Er leitet damit vom Wahlkönigtum zur erblichen Herrschaft über.

 

So wird die einfache Schenkungsurkunde zu einem zeitgeschichtlichen Dokument von ziemlicher Bedeutung.