Die Originalurkunde des Kaiser Otto vom 24. August 966
Übersetzung der Urkunde des Kaiser Otto vom 24. August 966
tut allen seinen derzeitigen und zukünftigen Untertanen kund und zu
wissen:
Auf Bitten Unserer geliebten Gattin Adelheid und Unseres Getreuen, des Erzbischofs Wilhelm, übertragen Wir in Unserer Kaiserlichen Freigebigkeit GOTT und dem heiligen Mauritius in Magdeburg zum dauernden Dienst das Frauenkloster in Kesselheim im Gau und in der Grafschaft Maifeld, das nach dem Urteil des Fränkischen Adels in Unsere Kaiserliche Verfügungsgewalt übergegangen ist, da ja Konrad und Eberhard, die bisher als dessen Besitzer galten, durch Gerichtsentscheid als enterbt und als unrechtmäßige Besitzer erklärt worden sind, zur Buße und Nachlassung Unserer Sünden sowie zur Erhaltung und Festigung unserer Königs- und Kaiserherrschaft und der Herrschaft Unseres geliebten Sohnes gleichen Namens, des Königs Otto, mit allem, was dazu gehört an Dienstleuten, Gebäulichkeiten, Wingerten, Wiesen, Weiden, Waldungen, Gewässern und Wasserläufen, Fähren, Fischereien, Mühlen, beweglichen und unbeweglichen Gütern, bebauten und unbebauten Ländereien, Wegen und Stegen, sowie den zustehenen Gefällen und Einkünften, und übrtragen und schenken es aus Unserer Verfügung in die dauernde Verfügung der genannten Kirche, sodaß der von Uns dort einzusetzende Erzbischof und seine Nachfolger dessen unwidersprochene und unangefochtene Inhaber und Besitzer sind und es als Kirchengut zum freien Gebrauch für ihre Zwecke haben.
Und damit diese Schenkung Unserer Machtvollkommenheit und Freigebigkeit der genannten Kirche für künftige Zeiten fest und sicher erhalten bleibe und Unseren wie auch der Heiligen Kirche Untertanen glaubhaft sei, ließen Wir diese Urkunde ausstellen und durch Beidrückung Unseres Siegelringes mit Siegel versehen, was Wir auch mit eigener Hand darunter bestätigen. (Gezeichnet:) Unterschrift Seiner Majestät des Großen und Unbesiegten
Kaisers Otto. Siegel
Ich Liudolf, Notar, habe in Vertretung des Erzkaplans Wilhelm unterzeichnet.
Gegeben am neunten Tage vor dem 1. September im Jahre 966 nach des Herrn Menschwerdung, unter der Indiktion neun, im fünften Jahre der Kaiserlichen und im einunddreißigsten Jahre der Königlichen Herrschaft des Herrn Otto, geschehen zu Straßburg.
Im Namen Gottes. Amen.