Ein Dorf aus zwei Dörfern
(Quelle: Festschrift 1000 Jahre Kesselheim, 1966)
Wer heute über die Dorfstraße Kesselheims von Wallersheim her durch Ort geht, dem muß auffallen, daß im so genannten Oberdorf die Straße eng und gewunden verläuft, im Mittelteil gerade und breiter sich hinzieht und im Unterdorf wieder enger sich zwischen alten Häusern windet. Damit hat es seine eigene Bewandtnis. Alte Grundbücher und Gemeindeakten geben uns folgende Auskunft:
Zwei ursprünglich ganz voneinander getrennt liegende Ortsteile bildeten in alter Zeit das Dorf Kesselheim. Nicht einmal ein unmittelbarer Verbindungsweg bestand zwischen ihnen. Um von einem Ortsteil in den anderen zu kommen, mußten die Dorfbewohner über den am Rhein sich hinziehenden „Pärdsweg“.
Zwei Dörfer – ein Dorf!
Noch 1781 heißt es: ,,das orth Keßelheim ist in das obere und untere Dorf eingetheilet und eines Von dem andern einen guten Streich Weegs entlegen.“
1788 reicht die Gemeinde einen Plan zur Anlage eines direkten Verbindungsweges zwischen den beiden Ortsteilen ein. Dieser zeigt deutlich die eigenartige Lage des Dorfes. Demnach besteht damals ,,das obere Dorf in mehreren Häusern, das untere hingegen in der Kirche, Pfarrhaus, Schuhlhaus und etlichen anderen“. Mit der Anlage dieses geplanten Weges soll die strenge Scheidung der beiden Ortsteile fallen und den bisherigen Schwierigkeiten abgeholfen werden So wird auch der damalige Antrag der Gemeinde begründet: „Allen diesen Beschwerden könnte auf einmal .abgeholfen werden, wenn ein gemeiner Weg von 50 und etlichen Ruten lang durch obigen Wißengrund gemacht würde, so daß derselbe sich mit beiden Wegen des oberen, und unter Dorfes unmittelbar vereinige, und mit jenen eine Hauptstraße, welche mitten durch das ganze Ort führet, ausmache.
Eine Erklärung für die eigenartige Anlage und Entwicklung Kesselheims geben die früheren Besitzverhältnisse: Große Teile des zwischen den Ortsteilen liegenden Wiesengrundes gehörten den Herren von Aachen, die selbst im Unterdorf ihren Hof hatten. Sie gaben ihren Besitz nicht zur Besiedlung frei. Deshalb konnte nur außerhalb der Grundstücke, die zum Aachener Hof gehörten, also im ,,Oberdorf“ , gesiedelt und gebaut werden.