Koblenzer Schängel vom 10.10.2001

 
Zementwerk: SGD zwingt die Stadt zur Genehmigung

KOBLENZ. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) hat die Stadt Koblenz angewiesen, die Betriebsgenehmigung für das Zementmahlwerk am Kesselheimer Rheinhafen (wir berichteten mehrfach) zu erteilen, sofern ,,keine anderen als immissionsschutzrechtliche Vorschriften entgegen stehen“.

Die Stadtverwaltung hatte in dem laufenden Genehmigungsverfahren ein Gutachten gefordert, um die Umweltverträglichkeit der Anlage zu untersuchen. Neben den Anwohnern hatte auch ein Aluminium verarbeitendes Unternehmen Widerspruch für den Fall der endgültigen Genehmigung eingelegt. OB Dr. Eberhard Schulte-Wissermann hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass er weiteren Klärungsbedarf sehe und insbesondere den Anwohnern

in Kesselheim eine lückenlose Prüfung versprochen. Die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen sieht die SGD aber nicht. Vielmehr seien die Prüfungen, die das Immissionsschutzgesetz vorsieht, durchgeführt worden und die Anlage damit genehmigungsfähig.

,,Die Stadt Koblenz entscheidet im Fall des Zementmahlwerks nicht als Selbstverwaltungskörperschaft sondern als staatliche Behörde, in diesem Fall als Immissionsschutzbehörde. Dabei ist die Stadt gegenüber der Fachaufsichtsbehörde weisungsgebunden Von diesem Weisungsrecht macht die SGD nun Gebrauch, die damit auch die Verantwortung für hieraus entstehende Folgen übernimmt. Die Weisung bezieht sich auf die immissionsschutzrechtliche Seite des Verfahrens" teilte die Stadt mit. Die zur Erteilung

der Betriebsgenehmigung notwendige Umwidmung eines Teils der Fritz-Ludwig-Straße, der von dem Vorhaben in Anspruch genommen wird, wurde in einer Sondersitzung des Stadtrates am  Montagabend nicht beschlossen, da die CDU-Mehrheit dies ablehnte. Denn dann hätte man keinen Handlungsspielraum mehr.    -du-

 

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