Rhein-Zeitung vom 25.04.2002

Endgültige Betriebsgenehmigung noch nicht erteilt
 Zementmahlwerk Kesselheim: Stadt nimmt zu den Vorwürfen des Ratsmitgliedes Fischer Stellung
 "Ergebnis noch offen"


KOBLENZ. Zementmahlwerk Kesselheim: Das Presseamt der Stadt Koblenz schreibt von "hartnäckig wiederholten Falschdarstellungen des Ratsmitglieds Eckhard Fischer", die zu "folgender Richtigstellung zwingen".

 Hier der Wortlaut: "Der Widerspruch einer Kesselheimer Bürgerin ging nicht am 23. Mai 2001 sondern am 7. Juni ein und betraf die erste Zulassung vorzeitigen Beginns von vorbereitenden Arbeiten zur Errichtung des Zementmahlwerks vom 12. April 2001. Der von Herrn Fischer genannte Widerspruch vom 23. Mai 2001 richtete sich gegen eine vermeintlich erteilte Baugenehmigung, die es tatsächlich aber nicht gab. Mit einem Schreiben vom 11. Juni hat der Rechtsanwalt des Widerspruchsführers darum gebeten, den Widerspruch als gegen die ergangene immissionsschutzrechtliche vorläufige Genehmigung anzusehen.

 Entgegen der Darstellung von Ratsmitglied Fischer lag gegen die zweite (erweiterte) vorläufige Zulassung vom 6. Juni kein wirksamer Widerspruch vor. Herr Fischer verkennt in seinen Vorwürfen, dass ein Widerspruch gegen die erste vorläufige Zulassung die Verwaltung rechtlich nicht am Erlass einer zweiten vorläufigen Zulassung hindert. Unrichtig ist auch die Darstellung Fischers, die Verwaltung habe auf die aufschiebende Wirkung der Widersprüche nicht richtig reagiert. Der erste rechtswirksame Widerspruch erreichte die Verwaltung am 7. Juni. Das Umweltamt hat mit Schreiben vom 8. Juni die Firma CEM darüber informiert. Im gleichen Schreiben wurde die Firma über die aufschiebende Wirkung informiert und unter Androhung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens aufgefordert, die Bauarbeiten einzustellen. Die Firma CEM hat daraufhin von ihrem Recht auf Anordnung des Sofortvollzugs Gebrauch gemacht. Der Antrag ist vom Umweltamt sorgfältig geprüft worden. Es gehört zu den Pflichten des Umweltamtes, bei Unklarheiten bei CEM nachzufragen. Am 6. Juli 2001 hat das Umweltamt den Sofortvollzug angeordnet und auch die Anwälte der Widerspruchsführer zeitgleich darüber informiert. Die Widerspruchsführer haben beim Verwaltungsgericht Koblenz versucht, die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche wieder herzustellen, was das Gericht am 1. August verneinte. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs durch das Umweltamt vom Verwaltungsgericht bestätigt worden.

 Auch die Darstellung Fischers, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGDN) habe die Stadtverwaltung aufgefordert, die Bauarbeiten sofort einzustellen, ist so nicht richtig und durch Weglassen der entscheidenden Umstände verfälscht. Die SGDN hat mit einem Schreiben vom 21. Juni 2001, nicht 24. Juni, die Untersagung des Weiterbaus gefordert. Am 22. Juni hat das Umweltamt mit einem Schreiben an die SGDN auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Thematik hingewiesen. Daraufhin hat sie am 26. Juni ihre Auffassung modifiziert und die Verwaltung aufgefordert, entweder den Baustopp oder den Sofortvollzug zu verfügen.

 Wie erwähnt hat das Umweltamt am 6. Juli 2001 den Sofortvollzug angeordnet. Ein Fehler oder Versäumnis liegt demnach nicht vor. Ratsmitglied Fischer bedient sich eines völlig falschen Zungenschlages, wenn er dem OB vorwirft, sich in das Verfahren eingemischt zu haben. Mit diesem Begriff soll der Eindruck manipulatorischen Einschreitens vermittelt werden. Dies ist vollkommen verfehlt und durch nichts belegt. Fischer übersieht dabei, dass der OB als Leiter der Verwaltung nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, sich in bedeutsamen Verfahren zu informieren und bei Bedarf auch mitzuwirken. Daher ist es nicht verwunderlich oder gar als Einmischung zu bezeichnen, wenn er die zweite vorläufige Zulassung unterschrieben und eine Besprechung durchgeführt hat. Eine endgültige Betriebsgenehmigung ist noch nicht erteilt. Die Voraussetzungen werden sorgfältig geprüft und das Ergebnis ist noch offen."

Anmerkung der Redaktion: Beide Seiten (Stadt und CDU) kamen je zwei Mal zur Wort. Damit beenden wir die Diskussion.


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