Rhein-Zeitung vom 23.10.2001

 
"Verfahren ist vorgeschrieben"
Stadtverwaltung zum Thema Zementmahlwerk - "Gewissenhaft gearbeitet"

KOBLENZ. "Beim Genehmigungsverfahren für das Zementmahlwerk hat die Stadtverwaltung gewissenhaft gearbeitet." So heißt es wörtlich in einer Pressemitteilung der Stadt Koblenz.

Grundlage des Genehmigungsverfahrens sei das Bundesimmissionsschutzgesetz. Über die darin geforderten Prüfungen sei auf Wunsch der Stadtverwaltung sogar noch ein Gutachten über die Staubimmissionen im Hinblick auf die Nachbarschaft und die Firma Corus eingeholt worden.

Und weiter steht in der Stellungnahme: "Der Stadtrat von Koblenz war mit der Thematik in diesem Jahr mehrfach befasst. Im Juni mit der großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und in den Sitzungen im September und Oktober, bei denen es um die Einbeziehung einer straßenrechtlichen Widmung ging. Gleiches gilt auch für den Aufsichtsrat der Stadtwerke, die das Grundstück vermietet. Hier wurde sowohl vor der Sommerpause als auch in einer Sondersitzung im August die Thematik eingehend vorgestellt und beraten."

Ferner wird in der Stellungnahme betont, dass die Stadtverwaltung beim Genehmigungsverfahren keine Wahlmöglichkeit gehabt habe. "Angewendet wird die vom Gesetz vorgeschriebene Verfahrensart. Das Verfahren ist abhängig von der Art der Anlage. Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt für das Zementmahlwerk entsprechend der 4. Bundesimmissionsschutzverordung (Spalte 2.5) das vereinfachte Verfahren vor." Dies habe die Aufsichtsbehörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD-Nord), im Verfahren auch ausdrücklich bestätigt.

 

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