Rhein-Zeitung vom 22.06.2001

 
 
Kein Veto gegen Standort
Unruhe ist in Kesselheim und auf Niederwert spürbar – Reicht die Lärmschutzwand am Hafen aus ? 

Zwar sorgt das künftige Zementmahlwerk mit seinen zwei jeweils knapp 40 Meter hohen Silos für Unruhe unter der Bevölkerung, vor allem in Kesselheim und auf Niederwerth. Die Stadt Koblenz („Hier handelt es sich nicht um ein allgemeines Wohngebiet“) hält jedoch den Standort im Hafen für geeignet. Das wurde in der gestrigen Ratssitzung deutlich. Das endgültige Genehmigungsverfahren steht allerdings noch aus.

KOBLENZ. Im Gegensatz zum Niederwerther Gemeinderat zeigte sich Koblenz eher moderat. Die Insulaner hatten in ihrer jüngsten Sitzung dem zuständigen Verbandsgemeinderat freie Hand gegeben, notfalls „mit allen Mitteln“ gegen das künftige Zementmahlwerk vorzugehen. Unter anderem beruhe das vom Investor vorgelegte Lärmgutachten auf falschen Voraussetzungen. Außerdem werde das Werth in seiner Zukunftsplanung eingeschränkt.

„Das Koblenzer Hafengebiet weist industrielle Nutzungen auf. Wenn also im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsgesetz nachgewiesen wird, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden, muss eine Genehmigung erteilt werden. Abwägungsentscheidungen stehen der Genehmigungsbehörde nicht zu.“ Dies antwortete Oberbürgermeister Eberhard Schulte-Wissermann auf die Fragen der Bündnisgrünen zum „heißen Thema“ Zementmahlwerk am Koblenzer Hafen. Alle vorgelegten Stellungnahmen der Fachbehörden (SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Planungsamt, Untere Wasserbehörde, etc.) zeigten, dass es keine Bedenken gegen das Vorhaben gebe. Der OB stellte ferner klar, dass keine Umwidmung des Gebietes erfolgt sei. Vielmehr folge man der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz vom 4. Januar 1996, „das dem Gebiet eine Gemengelagequalität zwischen Wohnen und Gewerbe zugewiesen hat.“ Deshalb könne das Gelände nicht als allgemeines Wohngebiet eingestuft werden.

Laut Antragsunterlagen sollen im Mahlwerk rund 300 000 tonnen hergestellt werden. Der normale Produktionsablauf erfolgt in drei Schichten an Werktagen mit jeweils drei Mitarbeitern (in der Nachtschicht zwei). Die Anlieferungszeiten für Schiff, Bahn und Lastwagen sind werktags zwischen 6 und 22 Uhr vorgesehen. Offen blieb die Frage, in welcher Höhe sich die größte Abstrahlfläche des Lärms befindet. „Das wird im endgültigen Genehmigungsverfahren behandelt. Bislang wurden lediglich zwei Anträge auf vorzeitigen Baubeginn, und zwar für Erdarbeiten, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie den beiden Silos genehmigt.“

Die letzte Ratssitzung vor der Sommerpause schlug übrigens alle Rekorde: die 40 Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil wurden innerhalb von lediglich 110 Minuten abgehandelt. Entsprechend schnell ging es auch im „geheimen Teil“ su: Die Türen waren noch nicht richtig geschlossen, da strömten die Ratsmitglieder auch schon wieder aus dem Historischen Rathaussaal...

Gerd Michiels

 

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