Rhein-Zeitung vom 19.06.2002

Zuerst waren fünf Silos geplant . . .
Verwaltungsgericht beschäftigte sich gestern mit Zementmahlwerk -
Untätigkeitsklage gegen die Stadt - Urteil am 2. Juli


 Wird bald im Koblenzer Industriegebiet das Zementmahlwerk seine Produktion beginnen können? Um diese Frage ging es gestern vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts, wo die Beteiligten ihre Argumente austauschten. Die Kammer gibt ihre Entscheidung am Dienstag, 2. Juli, 8.30 Uhr bekannt. 

KOBLENZ. Die Klägerin, die Firma CEM GmbH u. Co KG, hatte Untätigkeitsklage gegen die Stadt Koblenz erhoben, weil ihrer Meinung nach die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen und sie daher einen Anspruch darauf habe. Die beklagte Stadt, ihr zur Seite steht die beigeladene Firma Corus GmbH, hält die Untätigkeitsklage für unzulässig, weil sie aus sachlichen Gründen über den Genehmigungsantrag bisher noch nicht entschieden habe. Man warte hier noch auf ein Gutachten des TÜV Köln, das die Staubbelastung für die Produktion bei Corus genau analysiere. 

Auf Hinweis des Gerichts wird die Frage des Immissionsschutzes geprüft, ob die Grenzwerte der TA Luft eingehalten werden, ob diese ausreichen oder neue Gutachten zu dieser Frage eingeholt werden müssen. In einem Industriegebiet, hier das in Wallersheim, nahe dem Rheinhafen, seien halt verschiedenartige Produktionsstätten angesiedelt, die Ansässigen müssten im Rahmen der Zumutbarkeit und gegenseitiger Rücksichtsnahme ihre Produktionen ausrichten. Die zweite Frage ist der Bebauungsplan, der eine Straße ausweist, auf dem jetzt ein Silo steht. Entweder, man ändere den Bebauungsplan, oder die Zementfabrik werde von den Vorgaben des Bebauungsplanes befreit.  

Die Zementfirma hatte bei der beklagten Stadt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt, um auf mehreren von den Stadtwerken Koblenz gemieteten Grundstücken eine Zementmahlanlage errichten und betreiben zu können. Dies verzögerte sich u. a. deshalb, weil das Vorhaben - übrigens waren anfangs fünf Silos geplant - über Teile der Fritz-Ludwig-Straße verläuft, die noch dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Eine Entwidmung steht noch aus.

 Die beklagte Stadt hatte auf Antrag der Zementfirma den Beginn des Baus der Anlage mit zwei Silos zugelassen. Hiergegen gerichtete Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz von Anwohnern aus Kesselheim und Niederwerth - etwa 300 bis 400 Meter entfernt gelegene Wohngebiete - hatte das Verwaltungsgericht Koblenz abgelehnt, das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ebenfalls.

 Wegen der beiden Silo-Türme kam es zu heftigen politischen Auseinandersetzungen im Stadtrat von Koblenz, insbesondere, weil die Betreiberin des benachbarten Aluminiumwerks Corus - im Prozess beigeladen - eine ihre Plattenproduktion beeinträchtigende Staubimmissionsbelastung befürchtet und mit dem Schließen des Betriebssitzes Koblenz nach 38 Jahren drohte. Immerhin wären damit auch mehr als 1250 Arbeitsplätze bedroht.  

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat inzwischen die Frage, ob beim Betrieb des Zementmahlwerks die zum Schutz der Nachbarschaft vorgeschriebenen Staubgrenzwerte eingehalten werden können, grundsätzlich bejaht und der Stadt als Beklagter die Aufnahme entsprechender Nebenbestimmungen in die Genehmigung vorgeschlagen. Dies hat die Stadt bisher dennoch nicht getan, weil sie ein Sachverständigengutachten über zu erwartende Staubimmissionen für notwendig hält, und die Entwidmung der von der Anlage bebauten Straßenflächen noch ausstehe.

 Am 2. Juli wird das Verwaltungsgericht seine Entscheidung mitteilen. Nach Angaben der Stadt werden noch vier bis fünf Wochen ins Land gehen, bis die Sachverständigengutachten des TÜV Köln wegen der Staubimmissionen vorliegen.

 Madlind Noethen

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