Rhein-Zeitung vom 16.05.2002


Zementmahlwerk "liegt" auf Richtertisch
  Untätigkeitsklage gegen Stadt Koblenz erhoben: Sie soll immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilen -
Silos sind gebaut - Gutachten abwarten

KOBLENZ. Das Zementmahlwerk am Rheinhafen beschäftigt am 18. Juni um 9 Uhr die Richter der ersten Kammer des Koblenzer Verwaltungsgerichts. Die Firma CEM GmbH u. CoKG hat Untätigkeitsklage gegen die Stadt Koblenz erhoben. Sie will eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb ihres Zementmahlwerkes im Wallersheimer Industriegebiet.

 Die Klägerin hat bei der beklagten Stadt Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt, um auf mehreren von den Stadtwerken Koblenz gemieteten Grundstücken eine Zementmahlanlage errichten und betreiben zu können. Die Erteilung der Genehmigung verzögerte sich u.a. deshalb, weil das Vorhaben über Teile der Fritz-Ludwig-Straße verläuft, die noch für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind; eine Entwidmung steht noch aus. Die beklagte Stadt hat auf Antrag der Klägerin den vorzeitigen Beginn des Baus der Anlage zugelassen. Hiergegen gerichtete Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz von Anwohnern eines zirka 300 bis 400 Meter entfernt gelegenen Wohngebietes hat das Verwaltungsgericht Koblenz abgelehnt; das OVG Rheinland-Pfalz hat diese Entscheidung bestätigt. Inzwischen hat die Klägerin zwei Fertigsilos errichtet.

 Über die Genehmigung des Vorhabens der Klägerin kam es zu heftigen politischen Auseinandersetzungen im Koblenzer Stadtrat, insbesondere, weil die Betreiberin des benachbarten Aluminiumwerkes Corus - im Prozess beigeladen - eine ihren Betrieb beeinträchtigende Staubimmissionsbelastung befürchtet und ihren Betrieb aus Koblenz zu verlegen drohte.

 Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat inzwischen die Frage, ob beim Betrieb des Zementmahlwerks die zum Schutz der Nachbarschaft vorgeschriebenen Staubgrenzwerte eingehalten werden können, grundsätzlich bejaht und der Stadt vorgeschlagen, entsprechende Passagen in die Genehmigung aufzunehmen. Die Stadt hat diese dennoch bisher nicht erteilt, weil sie ein Sachverständigengutachten zu der zu erwartenden Staubimmission für notwendig hält und weil die Entwidmung Straßenflächen, auf der die Silos stehen, noch ausstehe.

 Aktenzeichen: 1 K 3035/01, Verwaltungsgericht Koblenz

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