Rhein-Zeitung vom 12.04.2002

Silos zuerst "schwarz" gebaut
 Und einer steht auf einer Straße - Klageerwiderung auf 31 Seiten

 Die Stadt Koblenz hat im Verwaltungsrechtsstreit um das Zementmahlwerk mit der CEM Cement Coblenz GmbH & Co. KG ihre Position dem Verwaltungsgericht mitgeteilt.

 Aus der insgesamt 31-seitigen Klageerwiderung, die der RZ vorliegt (AZ 1 K 3035/01.KO), geht hervor, dass sie die Untätigkeitsklage aus zwei Gründen für unbegründet hält: Zum einen fehle "eine Begutachtung zur Frage der Einhaltung der immissionsrechtlichen Anforderungen bezüglich der zu erwartenden Immissionen durch Staub", zum anderen stehe die straßenrechtliche Entwidmung noch aus.

 Aus der Antwort, die vom Rechtsamt stammt, geht unter anderem auch hervor, "dass die Klägerin die Errichtung der Silos - eines davon steht zum größten Teil auf der (noch nicht entwidmeten, d. Red.) Straßenfläche - als Schwarzbau begonnen und zu einem Großteil durchgeführt hatte, bevor sie erst unter dem 30. Mai 2001 die vorläufige Zulassung der weiterführenden Arbeiten an den Silos beantragt hat."