Silos
zuerst "schwarz" gebaut
Und einer steht auf einer Straße - Klageerwiderung auf 31 Seiten
Die Stadt Koblenz hat im Verwaltungsrechtsstreit um das Zementmahlwerk mit der CEM Cement Coblenz GmbH & Co. KG ihre Position dem Verwaltungsgericht mitgeteilt.
Aus der insgesamt 31-seitigen Klageerwiderung, die der RZ vorliegt (AZ 1 K 3035/01.KO), geht hervor, dass sie die Untätigkeitsklage aus zwei Gründen für unbegründet hält: Zum einen fehle "eine Begutachtung zur Frage der Einhaltung der immissionsrechtlichen Anforderungen bezüglich der zu erwartenden Immissionen durch Staub", zum anderen stehe die straßenrechtliche Entwidmung noch aus.