Rhein-Zeitung vom 12.04.2002

Zementmahlwerk: Jetzt eskaliert der Politiker-Streit
 CDU-Stadtrat Fischer: OB sagte nicht die Wahrheit - Akten als "Beweis"

 KOBLENZ. Die "Verteidigung des Koblenzer Oberbürgermeisters", die von der CDU erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für das Zementmahlwerk Kesselheim würden nur auf Behauptungen und nicht auf Tatsachen beruhen (vgl. RZ vom 23./24. März), weist die CDU entschieden zurück. Man habe schon damit gerechnet, dass Schulte-Wissermann versuchen würde, sich mit "seichten" Erklärungen aus der Affäre zu ziehen. Die CDU legt zum Beweis ihrer Vorwürfe deshalb jetzt Kopien von Aktenseiten vor, die belegten, dass der OB in seiner "Verteidigungserklärung" nicht die Wahrheit gesagt habe. Die von der CDU bei der Durchführung der Akteneinsicht getroffenen Feststellungen über die benannten Versäumnisse und Ungereimtheiten ließen sich allesamt durch die Verwaltungsakte selbst belegen, so Stadtrat Eckard Fischer für die CDU-Fraktion.

 Der OB müsse schon unter einer "Gedächtnislücke" leiden, wenn er behaupte, er habe sich persönlich nie in das Verfahren eingemischt. Der Bescheid für die erweiterte Teilbaugenehmigung vom 6. Juni 2001 auf Blatt 181 der Verwaltungsakte sei von ihm persönlich unterzeichnet. Damit sei durch Urkundsbeweis belegt, dass der OB sehr wohl Einfluss auf das Verfahren genommen habe. Bewiesen sei durch diese Urkunde auch, dass die Genehmigung von ihm sogar noch erteilt worden sei, obwohl der Verwaltung seit dem 23. Mai 2001 bereits der Widerspruch eines Kesselheimer Bürgers gegen das Zementmahlwerk vorgelegen habe. Auf Grund der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs hätte die Verwaltung den Weiterbau an den Silos aus Rechtsgründen unverzüglich unterbinden müssen, was allerdings nicht geschehen sei.

 Ein weiterer Beweis für das direkte Eingreifen des OB in der Sache finde sich auf Blatt 285 der Verwaltungsakte. In diesem Schreiben vom 13. Juni 2001 an den Betreiber (CEM) nehme die Amtsleiterin des Umweltamtes ausdrücklich Bezug auf ein am Vortag mit dem OB geführtes persönliches Gespräch und fordere die CEM erneut auf, die erforderlichen Unterlagen für die Anordnung des Sofortvollzuges vorzulegen. Die diesbezügliche Vorgehensweise müsse also zuvor zwischen OB und CEM abgesprochen worden sein. Es könne also keine Rede davon sein, dass, "wie der OB wider besseren Wissens behauptet", die CDU in der Akte keinen Hinweis dafür gefunden habe, dass der OB sich persönlich in das Verfahren eingemischt habe.

 Auch der Vorwurf der CDU, dass das Umweltamt trotz ausdrücklicher Aufforderung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGDN) die Bauarbeiten nicht sofort eingestellt habe, werde durch ein Schreiben vom 24. Juni 2001 (Blatt 323 der Verwaltungsakte) belegt. Danach habe es neben einem Telefonat mit dem Umweltamt auch eine ausdrückliche schriftliche Aufforderung der SGDN als obere Immissionsschutzbehörde gegeben, dem Betreiber (CEM) den Weiterbau zu untersagen. Die Akte belege ferner, dass weder der verfügte Baustopp noch die von der SGDN geforderte Unterbindung des Weiterbaus mit den gesetzlichen Mitteln konsequent durchgesetzt worden sei. Die Akte zeige allerdings, dass das Umweltamt der CEM im wahrsten Sinne des Wortes nachgelaufen sei, um von dieser die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu erhalten, mit denen sie die aufschiebende Wirkung der zahlreichen Widersprüche betroffener Bürger dann letztendlich habe "aushebeln" können.

 Unverständlich sei auch, dass der OB den Vorwurf, die Silos seien zunächst ohne Genehmigung gebaut worden, zurückweise. Er möge dann doch bitte einmal erklären, weshalb das Umweltamt exakt diesen Sachverhalt in einem an die CEM gerichteten Fax vom 23. Mai 2001 (Blatt 151 der Akte) festgestellt habe.