Rhein-Zeitung vom 08.11.2001

"Verfahren nach Recht und Gesetz durchgeführt"
Thema Zementmahlwerk: Erwiderung des Koblenzer Oberbürgermeisters auf offenen Brief von Niederwerths Ortschef

KOBLENZ. Auf den offenen Brief des Niederwerther Bürgermeisters Alfons Klöckner zum Thema Zementmahlwerk in Kesselheim hat sich der Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte- Wissermann gemeldet: Hier seine Erwiderung:

"Mit einiger Verwunderung habe ich Ihren offenen Brief gelesen, der eine bisher nicht gekannte Umgangsform unter Kollegen offenbart. Die ständig wiederholten falschen Behauptungen werden durch deren Wiederholung nicht richtiger. Wie auch Sie wissen, haben sämtliche Vertreter aller Parteien im Aufsichtsrat der Stadtwerke der Ansiedlung des Werkes zugestimmt, vorbehaltlich der immissionsrechtlichen Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren ist nach Recht und Gesetz durchgeführt und bisher noch nicht zum Abschluss gebracht worden. Ungeachtet der bisherigen und umfangreichen Prüfungen (auch durch ein zusätzliches Gutachten des TÜV) und der Weisung der SGD Nord an die Verwaltung, das Prüfungsverfahren zu beenden, ist die Stadt weiter um Klärung der immissionsrechtlichen Problematik bemüht. Die zum Bundesimmissionsschutzgesetz ergangene 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (Anhang Spalte 2.5) schreibt für die Genehmigung eines Zementmahlwerkes das vereinfachte Verfahren vor. Einen Spielraum sieht die Verordnung für die Immissionsschutzbehörde nicht vor. Im Gesetz ist auch der vorzeitige Baubeginn geregelt. Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass das Verwaltungsgericht Koblenz kürzlich in einem Beschluss der Stadt Koblenz als Immissionsschutzbehörde genau in diesem Punkt rechtmäßiges Handeln bescheinigt hat.

Auch die teilweise Inanspruchnahme einer straßenrechtlich gewidmeten Fläche kann nicht als Beleg für rechtswidrige Handlungen herhalten. Diese Fläche steht im Eigentum der Stadtwerke. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen, vorläufigen Zulassung ist lediglich ein Wendehammer bebaut worden, der auf Kosten der Betreiber vor dem Grundstück neu erstellt wird.

Für die straßenrechtliche Entwidmung der bebauten Fläche hat die Straßenaufsichtsbehörde bereits ihre Zustimmung erteilt.

Soweit Sie auf die Beeinträchtigung des Wohngebietes Niederwerth eingehen, heißt es in Bezug auf die Bedenken der unmittelbaren Anwohner: "Der jeweilige Ein- Prozentwert der Immissionswerte zum Schutz vor Gesundheitsgefahren wird durch die zu erwartenden Staubimmissionen der Zentralmahlanlage deutlich unterschritten. Die zusätzlichen Immissionen sind damit irrelevant." Die Immissionen auf dem Gelände der Firma Corus sind ebenfalls untersucht und im Ergebnis wie folgt beurteilt worden: "Damit ergibt sich für die Firma Corus eine Zusatzbelastung an Calcium von kleiner als 0,01 mg/m². Eine Zusatzbelastung dieser Größenordnung ist messtechnisch nicht nachweisbar, sie liegt im Schwankungsbereich der täglichen Staubbelastung und unterhalb der Beeinflussbarkeit des ph- Wertes der Deposition."

Aus den im Gutachten enthaltenen Staubausbreitungsdiagrammen ergibt sich, dass diese Aussagen auch für den Bereich der Gemeinde Niederwerth gelten. Ihre Behauptung, die Umweltverträglichkeitsgutachten beruhen auf falschen Gegebenheiten, ist besonders merkwürdig. Wie Sie eigentlich wissen sollten, müssen sich solche Gutachten aus rechtlichen Gründe immer am ordnungsgemäßen Betriebsablauf orientieren. Wie sollte ein Auto auf unseren Straßen rollen, für das es ja auch eine Betriebsgenehmigung gibt, wenn sich die Genehmigung am Störfall 'Unfall' auszurichten hätte.

Sehr geehrter Kollege Klöckner, Sie wissen, dass man als Verwaltung - auch als Verwaltungschef - im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens wie vorliegend nicht frei entscheiden kann. Es ist sorgfältig zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Genehmigung erfüllt sind. So hat die Verwaltung bisher gehandelt und wird das auch weiter tun".