Rhein-Zeitung vom 06.10.2001

 
Stadt Koblenz muss Zementmahlwerk genehmigen
Anweisung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion -
Stadtrat will noch eine Teilfläche am Rheinhafen entwidmen

KOBLENZ. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) hat die Stadt Koblenz angewiesen, die Betriebsgenehmigung für das Zementmahlwerk am Rheinhafen zu erteilen, sofern keine anderen als immissionsschutzrechtliche Vorschriften entgegen stehen.

Dies geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Koblenz von Freitag hervor. Die Stadtverwaltung hatte in dem laufenden Genehmigungsverfahren auf Grundlage der Immissionsschutzbestimmungen Gutachten gefordert, um die Umweltverträglichkeit der Anlage zu untersuchen. Neben den Anwohnern hatte auch ein Aluminium verarbeitendes Unternehmen Widerspruch für den Fall der endgültigen Genehmigung angekündigt. Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte- Wissermann hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass er weiteren Klärungsbedarf sehe und insbesondere den Anwohnern in Kesselheim eine lückenlose Prüfung versprochen.

Die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen sieht die SGD nicht. Vielmehr seien die Prüfungen, die das Immissionsschutzgesetz vorsieht, durchgeführt worden und die Anlage damit genehmigungsfähig. SGD-Referent Heiko Gräser bestätigte am Freitag den Sachverhalt auf RZ-Anfrage.

Die Stadt Koblenz entscheidet im Fall des Zementmahlwerks nicht als Selbstverwaltungskörperschaft sondern als staatliche Behörde, in diesem Fall als Immissionsschutzbehörde. Dabei ist die Stadt gegenüber der Fachaufsichtsbehörde weisungsgebunden. Die Weisung bezieht sich auf die immissionsschutzrechtliche Seite der Verfahrens. Der Erteilung der Betriebsgenehmigung steht derzeit noch die straßenrechtliche Widmung einer Teilfläche der Fritz- Ludwig- Straße entgegen, die von dem Vorhaben in Anspruch genommen wird.

Nach Auskunft der Stadtverwaltung wird deshalb der Stadtrat nun in einer Sondersitzung über die Entwidmung dieser Fläche entscheiden.

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